Um diese Zeit isset hier ziemlich leer.

Union gegen Bochum wird mit 0:2 gewertet

Entscheidung des DFB-Bundesgerichts:

Fr, 28. Februar 2025
Union gegen Bochum wird mit 0:2 gewertet

Am heutigen Freitag bestätigte das DFB-Bundesgericht unter Vorsitz von Oskar Riedmeyer das Urteil des DFB-Sportgerichts vom 09.01.2025. Damit wurde im Ergebnis der heutigen Berufungsverhandlung dem Einspruch des VfL Bochum gegen die Spielwertung des am 14.12.2024 im Stadion An der Alten Försterei ausgetragenen Bundesliga-Spiels gegen den 1. FC Union Berlin in zweiter Instanz stattgegeben. Die Partie wird mit 0:2 aus Union-Sicht gewertet.

Das Spiel war in der Nachspielzeit mehrere Minuten unterbrochen worden, nachdem ein von den Stehrängen geworfenes Feuerzeug den Bochumer Torhüter am Kopf gestreift hatte. Schiedsrichter Martin Petersen hatte nach ausführlicher Rücksprache mit den sportlich Verantwortlichen beider Seiten sowie mit den Sicherheitsverantwortlichen entschieden, dass keine Gründe für einen Spielabbruch vorliegen. Das Spiel wurde mit einem zwischen beiden Seiten vereinbarten sportlichen „Nichtangriffspakt“ fortgesetzt und schließlich vom Schiedsrichter mit dem Ergebnis von 1:1 regulär beendet.

Das Bundesgericht des DFB bestätigte im Ergebnis der mehrstündigen Verhandlung die Entscheidung des Sportgerichtes und gab der Berufung des 1. FC Union Berlin nicht statt. Zuvor waren bereits die Berufungen des FC St. Pauli und der Kieler SV Holstein abgewiesen worden.

„Wir waren heute Zeuge eines Verfahrens, in dem erstmalig das Fehlverhalten eines Zuschauers zu einer Spielumwertung geführt hat. Und das trotz einer ordnungsgemäßen Beendigung des Spiels durch den Schiedsrichter. Die Schaffung dieses Präzedenzfalls war aus unserer Sicht Ziel des Kontrollausschusses. Das Gericht ist vom VfL Bochum und vom Kontrollausschuss aufgefordert worden, ein politisches Signal zu senden. Dies war nur möglich unter fehlerhafter Anwendung der Rechts- und Verfahrensordnung. Wir sind daher gezwungen, dem politischen Druck zu entgehen und werden das Ständige Schiedsgericht anrufen”, äußerte sich Union-Präsident Dirk Zingler zum Urteil.