Spielumwertung bleibt bestehen:
Schiedsgericht bestätigt DFB-Urteile
Der 1. FC Union Berlin hatte am 26.03.2025 fristgerecht Schiedsklage beim Vorsitzenden des Ständigen Schiedsgerichts für Vereine und Kapitalgesellschaften der Lizenzligen erhoben mit dem Ziel, die Urteile des DFB-Bundesgerichts vom 28.02.2025 und des DFB-Sportgerichts vom 09.01.2025 hinsichtlich der Spielwertung des Spiels gegen den VfL Bochum vom 14. Spieltag für unwirksam erklären zu lassen.
Diese Klage hat das Ständige Schiedsgericht in seiner heute bekanntgegebenen Entscheidung zurückgewiesen und bestraft gemäß seiner Begründung das Verhalten der Spieler des 1. FC Union Berlin auf dem Platz, die die personelle Überlegenheit in der Schlussphase des Spiels nicht ausgenutzt haben. Es bestätigt damit die Entscheidungen des DFB-Sport- und des DFB-Bundesgerichts, die sportlich mit einem 1:1-Unentschieden vom Schiedsrichter regulär beendete Begegnung in einen 2:0-Sieg für den VfL Bochum zu werten.
Schiedsgerichts-Vorsitzender Prof. Dr. Udo Steiner: „Die Entscheidung des DFB-Sportgerichts ist frei von Rechtsfehlern und beruht auf den Vorgaben der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung. Die Voraussetzungen des § 18 Nr. 4 Satz 2 sind erfüllt. Das Spiel wurde nicht abgebrochen, sondern fortgesetzt, aber die beteiligten Mannschaften haben einvernehmlich auf das Erzielen weiterer Tore verzichtet. Deshalb hat das Schiedsgericht diesen Fall als faktischen Spielabbruch gewertet und dem förmlichen Spielabbruch durch einen Schiedsrichter gleichgestellt.“
„Wir akzeptieren das Urteil des Schiedsgerichtes, auch wenn es unserer Auffassung von einem sportlich-fairen Wettbewerb in der Bundesliga nicht entspricht. Am Ende liegt es in erster Linie in der Verantwortung der teilnehmenden Klubs, die Integrität des Wettbewerbs zu gewährleisten, sportlich erzielte Ergebnisse zu schützen und nicht zu versuchen, Ereignisse von außen für den eigenen Vorteil zu missbrauchen“, so Dirk Zingler, Präsident des 1. FC Union Berlin, zum Urteil des Schiedsgerichts.