Union erhebt Klage vor dem Ständigen Schiedsgericht
Nach Spielumwertung durch DFB-Gerichte:

Der 1. FC Union Berlin hat am heutigen Mittwoch, vertreten durch die auf Sportrecht spezialisierte Kanzlei Lentze Stopper, fristgerecht Schiedsklage beim Vorsitzenden des Ständigen Schiedsgerichts für Vereine und Kapitalgesellschaften der Lizenzligen erhoben.
Mit dieser Schiedsklage sollen jeweils die Urteile des DFB-Bundesgerichts vom 28.02.2025 und des DFB-Sportgerichts vom 09.01.2025 hinsichtlich der Spielwertung des Spiels gegen den VfL Bochum vom 14. Spieltag für unwirksam erklärt werden.