Die auf der Mitgliederversammlung vom 22. November 2017 beschlossene Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen gemäß der Vereinssatzung. Sie ist Bestandteil des Aufnahmeantrags.
I. Beitragspflicht
- Mitglieder des 1. FC Union Berlin e. V. haben gemäß der Vereinssatzung eine Aufnahmegebühr und monatliche Mitgliedsbeiträge zu zahlen. Höhe und Fälligkeit von Aufnahmegebühr und Monatsbeiträgen werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt.
- Es gibt:
- Ordentliche Mitglieder
- Jugendmitglieder
- Familienmitglieder
- Ehrenmitglieder
- fördernde Mitglieder - Arbeitslosen, Rentnern, Schülern, Auszubildenden, Studenten und Schwerbehinderten wird gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises eine Ermäßigung des Mitgliedsbeitrages gewährt. Der Nachweis und jedes Nachfolgedokument ist dem Verein unaufgefordert vorzulegen. Aufgrund nicht erfolgter Vorlage entstehende Mehrbeiträge werden nicht erstattet.
- Arbeitslose, Rentner, Schüler (ab 13 Jahre), Auszubildende, Studenten und Schwerbeschädigte dürfen ihren Mitgliedsbeitrag auch in Form von gemeinnütziger Arbeit für den Verein erbringen. Über die Art und den Umfang der gemeinnützigen Vereinsarbeit entscheidet das Präsidium des 1. FC Union Berlin e. V. auf Antrag. Die Erbringung von Mitgliedsbeiträgen in Form von gemeinnütziger Vereinsarbeit Arbeit ist auf ein Geschäftsjahr begrenzt.
- Familienmitglieder sind Kinder bis zum 12. Lebensjahr, von denen mindestens ein Elternteil ordentliches Mitglied des 1. FC Union Berlin e.V. ist.
- Ehrenmitglieder des Vereins sind von der Beitragspflicht ausgenommen.
II. Höhe der Beiträge
Beitragsklasse | monatlicher Beitrag | jährlicher Beitrag |
Ordentliche Mitglieder - Vollzahler aktiv | 15 EUR | 180 EUR |
Ordentliche Mitglieder - Jugendmitglieder 6-17 Jahre aktiv | 7,50 EUR | 90 EUR |
Ordentliche Mitglieder - Vollzahler passiv | 10 EUR | 120 EUR |
Ordentliche Mitglieder ermäßigt - passiv | 5 EUR | 60 EUR |
Jugendmitglieder 0-17 Jahre - passiv | 3,50 EUR | 42 EUR |
Familienmitglieder 0-12 Jahre - passiv | 1 EUR | 12 EUR |
Ordentliche Mitglieder - Jugendmitglieder Aktive, vereinseigene Schiedsrichter |
beitragsfrei | beitragsfrei |
Ordentliche Mitglieder - Jugendmitglieder EisernCard-Inhaber |
beitragsfrei | beitragsfrei |
Ehrenmitglieder | beitragsfrei | beitragsfrei |
fördernde Mitglieder | nach Vereinbarung | nach Vereinbarung |
III. Beitragszahlung/Fälligkeit
- Die Beiträge sind durch SEPA-Lastschriftverfahren oder Überweisung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich im Voraus zu entrichten. Sie werden jeweils zum Fälligkeitstermin eingezogen bzw. müssen zu diesem überwiesen werden.
- Das Beitragskonto des Vereins ist:
Kreditinstitut: Commerzbank
IBAN: DE93100400000231906906
BIC: COBADEFFXXX
Verwendungszweck: Mitgliedsnummer - Für Jugendmitglieder und Familienmitglieder erklären sich ihre gesetzlichen Vertreter durch Unterschriftsleistung selbstschuldnerisch bereit, während der Minderjährigkeit die Beitragszahlung gemäß Ziffer III.1 dieser Ordnung zu leisten.
- Änderungen zu den persönlichen Daten sind innerhalb von zehn Tagen der Geschäftsstelle des 1. FC Union Berlin schriftlich mitzuteilen.
- Für jede Mahnung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 Euro erhoben.
IV. Ein- und Austritt
Neu eingetretene Mitglieder haben nach Bestätigung des Aufnahmeantrages eine Aufnahmegebühr in Höhe von einem Monatsbeitrag zu entrichten. Diese wird mit der fälligen Lastschrift eingezogen oder muss per Überweisung oder Barzahlung beglichen werden.
V. Sonderregelungen
Das Präsidium kann in Härtefällen auf schriftlichen Antrag Beitragserleichterungen gewähren.
VI. Inkraftsetzung / Bekanntmachung
Diese Beitragsordnung wurde auf der Mitgliederversammlung des Vereins am 22.11.2017 beschlossen und tritt am 01.07.2018 in Kraft.
Die bisherige Beitragsordnung wird mit gleichem Datum außer Kraft gesetzt.