Union vom DFB mit Geldstrafe belegt
DFB-Sportgerichtsurteil:
Für ein unsportliches Verhalten seiner Anhänger beim Pokal-Auswärtsspiel in Leipzig wurde der 1. FC Union Berlin vom Sportgericht des DFB und seinem Vorsitzenden Stephan Oberholz als Einzelrichter zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro verurteilt.
Laut Anklage detonierte etwa 16 Minuten nach der Halbfinal-Partie im DFB-Pokal im Gästeblock ein pyrotechnischer Gegenstand und stellte eine erhebliche Gefahr für die im Stadionbereich befindlichen Personen dar.
Das Urteil ist rechtskräftig.