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Union mit Geldstrafe belegt

DFB-Sportgerichtsurteil:

Mi, 19. Mai 2021
Union mit Geldstrafe belegt

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den 1. FC Union Berlin im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro belegt.

Zu Beginn des Bundesligaspiels zwischen dem 1. FC Union Berlin und Hertha BSC am 4.04.2021 wurden Feuerwerkskörper, die am Vortag der Partie von Union-Anhängern unbemerkt auf dem Stadiondach angebracht worden waren, ferngesteuert gezündet. Dabei geriet das Kühlaggregat eines Imbiss-Containers in Brand und musste gelöscht werden.

Der 1. FC Union Berlin konnte dem Sportgericht vier Täter benennen. Diese hatten sich im Laufe der Ermittlungen gestellt und beim Verein um Entschuldigung gebeten. Der Verein hat dem Urteil des DFB-Sportgerichtes zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig. Über vereinsinterne Sanktionen für die Täter ist noch keine Entscheidung gefallen.