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Union mit Geldstrafe belegt

DFB-Sportgerichtsurteil:

Fr, 17. Juni 2022
Union mit Geldstrafe belegt

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den 1. FC Union Berlin im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 38.000 Euro belegt.

Im Rahmen des Bundesligaspiels gegen den 1. FC Köln am 01.04.2022 brannten Berliner Zuschauer insgesamt mindestens 35 pyrotechnische Gegenstände ab. In der 55. Spielminute wurden zudem mindestens drei Trinkbecher auf das Spielfeld in Richtung eines Kölner Spielers geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.