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Union legt Berufung gegen Sportgerichtsurteil ein

Erklärung des Präsidiums:

Do, 09. Januar 2025
Union legt Berufung gegen Sportgerichtsurteil ein

Der 1. FC Union Berlin wird gegen die Umwertung des Bundesliga-Spiels gegen den VfL Bochum durch das Urteil des DFB-Sportgerichts Berufung einlegen. Das entschied das Präsidium des Vereins am heutigen Donnerstagabend.

Union-Präsident Dirk Zingler begründet die Entscheidung: „Es ist schon schlimm genug, dass Personen bei Konzerten oder Sportveranstaltungen immer wieder Gegenstände auf Bühnen, in Innenräume oder auf den Rasen werfen. Leider ist das durch keinen Veranstalter zu verhindern. Umso wichtiger ist es, diese Personen zu identifizieren, aus der Veranstaltung zu entfernen und mit der höchstmöglichen Strafe zu belegen, um potenzielle Nachahmer davon abzuhalten.

Viel schlimmer ist es jedoch, wenn jemand versucht, sich aus diesen für keinen Veranstalter zu verhindernden Ereignissen einen Vorteil zu verschaffen, insbesondere dann, wenn auch unbeteiligte Dritte dadurch erheblich benachteiligt werden. Das ist hier der Fall: Der eigentliche unsportliche Skandal hat nach dem Ereignis auf dem Rasen und heute vor Gericht stattgefunden.

Wir werden daher alle uns zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel ausschöpfen und gegen das heutige Urteil vorgehen. Dieses Urteil schadet dem Fußball enorm, wird das nicht zu akzeptierende Werfen von Gegenständen aber nicht verhindern. Vielmehr setzen wir uns der Gefahr aus, dass in Zukunft nicht die sportlichen Leistungen der Mannschaften entscheiden, wie ein Spiel ausgeht, sondern mögliche Schmähungen, Beleidigungen, Rauch oder eben der Wurf eines Gegenstandes.

Ob für eine Seite eine Beeinträchtigung oder Schwächung vorliegt, ob das Spiel abgebrochen oder fortgesetzt wird, muss immer in der alleinigen Entscheidung des Unparteiischen liegen. Wenn die nutznießende Partei ihre Schwächung selber erklären kann, brauchen wir keine unparteiischen Schiedsrichter mehr und dem Betrug bzw. einem Schmierentheater ist Tür und Tor geöffnet. Die benachteiligten Parteien werden nie in der Lage sein, das Gegenteil zu beweisen.

Das heutige Urteil zeigt zudem, dass die oft benutzte „Hinzurechnung“ eines Ereignisses zu einem Verein fragwürdig, oft sogar falsch ist. Wenn die Konsequenzen daraus sich sogar zu Lasten unbeteiligter Vereine erstrecken, wird es vollkommen absurd.“