Union klagt gegen Betretungsverbot
Auswärtsspiel in Belgien ohne Anhänger:
Der 1. FC Union Berlin hat am heutigen Mittwoch gemeinsam mit drei Union-Anhängern im Eilverfahren beim belgischen Staatsrat, dem höchsten Verwaltungsgericht des Landes, eine Klage auf Außerkraftsetzung des Betretungsverbotes im Rahmen der Europa League-Auswärtspartie in Leuven eingereicht.
Der Bürgermeister der Stadt Leuven hatte zu Beginn der Woche ein Dekret erlassen, in welchem deutschen Fans ohne gültige Stadionkarte untersagt wurde, sich am Donnerstag und Freitag auf den Straßen, in der Umgebung des Stadions oder im Stadtzentrum von Leuven und in den angrenzenden Teilgemeinden aufzuhalten.
„Aufgrund der Vorkommnisse in Malmö hat uns die UEFA mit einer Strafe belegt. Teil dieser Strafe war, dass wir für unser letztes Europa League-Gruppenspiel gegen Royale Union Saint-Gilloise keine Karten an unsere Fans verkaufen durften. Diese Strafe haben wir akzeptiert, da wir uns unserer Verantwortung für die Geschehnisse in Malmö bewusst sind. Der Erlass des Bürgermeisters von Leuven ist aus unserer Sicht allerdings absolut unverhältnismäßig. Er setzt Grundrechte außer Kraft und steht im Gegensatz sowohl zum europäischen Gedanken als auch zur Idee der UEFA, Wettwerbe über Ländergrenzen hinaus auszutragen“, begründet Dirk Zingler, Präsident des 1. FC Union Berlin, die Entscheidung über das rechtliche Vorgehen gegen die Stadt Leuven.
Eine Entscheidung des Staatsrates wird im Laufe des morgigen Tages fallen.