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Union gegen Wolfsburg mit 11.006 Teilnehmern

Verwaltungsgericht lehnt Antrag ab:

Do, 14. Oktober 2021
Union gegen Wolfsburg mit 11.006 Teilnehmern

Am Dienstag, dem 12.10.2021 hatte sich der 1. FC Union Berlin per Eilantrag an das Verwaltungsgericht Berlin gewandt. Dieses sollte prüfen, ob die starre Kapazitätsbeschränkung von 50% unter 3G-Bedingungen für das anstehende Heimspiel gegen den VfL Wolfsburg noch verhältnismäßig ist.

Am heutigen Nachmittag hat das Verwaltungsgericht den Eilantrag abgelehnt. Zur Begründung heißt es darin: „Die Maßnahme [der Kapazitätsbeschränkung] erscheint gegenwärtig noch als verhältnismäßig im engeren Sinne. Das Gericht sieht bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der sie rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch als gewahrt an.“

Union-Präsident Dirk Zingler nimmt zur Ablehnung wie folgt Stellung: „Wir akzeptieren die Entscheidung des Verwaltungsgerichts und werden unser Spiel am Sonnabend auf Basis der bisherigen Genehmigungslage durchführen. Angesichts der Urteilsbegründung, in der mehrfach deutlich zum Ausdruck gebracht wird, dass das Gericht die Maßnahmen zur Pandemieeindämmung für „noch zumutbar“ und die ihnen zugrundeliegenden Einschätzungen „noch als nicht offenkundig verfehlt“ bewertet, sind wir optimistisch, dass auch der Berliner Senat in Kürze weiterreichende Regelungen treffen wird. Wir verzichten daher auf den Gang vor das Oberverwaltungsgericht und werden für unsere nächsten Spiele im Stadion An der Alten Försterei und im Olympiastadion erneut höhere Auslastungen unter 3G-Bedingen beantragen. Mit Blick auf andere Bundesländer, aktuell beispielsweise das Saarland, hoffen wir, dass auch in Berlin Veranstalter und Senat einvernehmlich zu guten Lösungen finden.“

Für die Partie am Sonnabend gegen die Wölfe aus Niedersachen sind keine Karten mehr verfügbar.