Union gegen Bochum wird mit 0:2 gewertet
DFB-Sportgericht revidiert Spielergebnis:
Am heutigen Donnerstag, dem 09.01.2025, wurde vom DFB-Sportgericht unter Vorsitz von Stephan Oberholz der Einspruch des VfL Bochum gegen die Spielwertung des am 14.12.2024 im Stadion An der Alten Försterei ausgetragenen Bundesliga-Spiels gegen den 1. FC Union Berlin verhandelt.
Das Spiel war in der Nachspielzeit mehrere Minuten unterbrochen worden, nachdem ein von den Stehrängen geworfenes Feuerzeug den Bochumer Torhüter am Kopf gestreift hatte. Schiedsrichter Martin Petersen hatte nach Abstimmung mit den sportlich Verantwortlichen beider Seiten sowie mit den Sicherheitsverantwortlichen entschieden, dass keine Gründe für einen Spielabbruch vorliegen. Das Spiel wurde mit einem zwischen beiden Seiten vereinbarten sportlichen „Nichtangriffspakt“ fortgesetzt und schließlich vom Schiedsrichter mit dem Ergebnis von 1:1 regulär beendet.
Das Sportgericht revidierte nach der mehrstündigen Verhandlung jedoch das sportliche Ergebnis und gab dem Einspruch des VfL Bochum statt. Damit wird das Spiel mit 2:0 für den VfL Bochum gewertet.
„Dieses Urteil widerspricht unserer Rechtsauffassung, dass das Spiel nach Entscheidung des Schiedsrichters ordnungsgemäß mit dem sportlichen Ergebnis von 1:1 beendet wurde und keine Umstände vorliegen, die eine Änderung des Ergebnisses durch das DFB-Sportgericht begründen könnten“, so Christian Arbeit, Geschäftsführer Kommunikation des 1. FC Union Berlin. „Wir werden nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung über das weitere Vorgehen entscheiden.“
Für den 1. FC Union Berlin besteht die Möglichkeit, innerhalb einer Woche gegen das Urteil des DFB-Sportgerichtes Berufung beim DFB-Bundesgericht einzulegen.