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Mitgliederversammlung im 1. Quartal 2021

Entscheidung der Vereinsgremien:

Mo, 19. Oktober 2020
Mitgliederversammlung im 1. Quartal 2021

Die Mitgliederversammlung des 1. FC Union Berlin ist traditionell eine Präsenzveranstaltung, auf der die Vertreter der Vereinsgremien persönlich den anwesenden Vereinsmitgliedern berichten und Entscheidungen auf Basis des unmittelbaren und direkten Austauschs miteinander getroffen werden.

Aufgrund der derzeitigen corona-bedingten Einschränkungen für Veranstaltungen und Versammlungen in geschlossenen Räumen ist diese Form der Durchführung im satzungsgemäß vorgesehenen 2. Quartal des laufenden Geschäftsjahres nicht umsetzbar.

Das Ziel einer Präsenzveranstaltung wird von den Vereinsgremien Aufsichtsrat, Präsidium und Ehrenrat sowie der Fan- und Mitgliederabteilung des 1. FC Union Berlin übereinstimmend auch für die kommende Mitgliederversammlung angestrebt. Die Gremienvertreter haben daher dem Vorschlag des Präsidiums zugestimmt, die Mitgliederversammlung in das 3. Quartal des Geschäftsjahres (1. Quartal des Kalenderjahres 2021) zu verlegen.

Sollte eine Präsenzveranstaltung aufgrund der pandemischen Lage auch innerhalb der ersten drei Monate des neuen Jahres nicht absehbar sein, wird über eine alternative Form der Mitgliederversammlung entschieden.