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Geldstrafen für Union

DFB-Sportgerichtsurteile:

Fr, 14. März 2025
Geldstrafen für Union

Der 1. FC Union Berlin wird wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in vier Bundesliga-Partien zu Geldstrafen verurteilt wie folgt:

Spiel: 1. FC Union Berlin – Eintracht Frankfurt
Datum: 27.10.2024

Der 1. FC Union Berlin wird wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger gemäß der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung mit einer Geldstrafe in Höhe von 250,- Euro belegt. Dem 1. FC Union Berlin wird nachgelassen, hiervon einen Betrag in Höhe von bis zu 80,- Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen zu verwenden. Der 1. FC Union Berlin hat über derartige Aufwendungen einen Nachweis bis zum 30.09.2025 zu erbringen.

Spiel: DSC Arminia Bielefeld – 1. FC Union Berlin
Datum: 30.10.2024

Der 1. FC Union Berlin wird wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger gemäß der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung mit einer Geldstrafe in Höhe von 55.000,- Euro belegt. Dem 1. FC Union Berlin wird nachgelassen, hiervon einen Betrag in Höhe von bis zu 18.000,- Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen zu verwenden. Der 1. FC Union Berlin hat über derartige Aufwendungen einen Nachweis bis zum 30.09.2025 zu erbringen


Spiel: VfB Stuttgart – 1. FC Union Berlin
Datum: 06.12.2024

Der 1. FC Union Berlin wird wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger
gemäß der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung mit einer Geldstrafe in Höhe von 26.250,- Euro belegt. Dem 1. FC Union Berlin wird nachgelassen, hiervon einen Betrag in Höhe von bis zu 8.750,- Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen zu verwenden. Der 1. FC Union Berlin hat über derartige Aufwendungen einen Nachweis bis zum 30.09.2025 zu erbringen.

Spiel: SV Werder Bremen – 1. FC Union Berlin
Datum: 21.12.2024

Der 1. FC Union Berlin wird wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger gemäß DFB-Rechts- und Verfahrensordnung mit einer Geldstrafe in Höhe von 49.500,- Euro belegt. Dem 1. FC Union Berlin wird nachgelassen, hiervon einen Betrag in Höhe von bis zu 16.500,- Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen zu verwenden. Der 1. FC Union Berlin hat über derartige Aufwendungen einen Nachweis bis zum 30.09.2025 zu erbringen.