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Geldstrafe für Union

Sportgerichtsurteil:

Di, 28. Januar 2020
Geldstrafe für Union

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Union Berlin im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in Tateinheit mit nicht ausreichendem Ordnungsdienst mit einer Geldstrafe in Höhe von 140.000 Euro belegt. Bis zu 47.000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2020 nachzuweisen wäre.

Vor dem Bundesligaspiel gegen Hertha BSC am 2.11.2019 drangen etwa 250 Anhänger von Union Berlin im Rahmen eines Einlasssturms unkontrolliert in das Stadion ein. Außerdem zündeten Union-Zuschauer vor Spielbeginn drei Rauchtöpfe.

In der 47. Minute brannten Union-Anhänger mindestens 40 Bengalische Feuer ab, woraufhin die Partie für etwa drei Minuten unterbrochen werden musste. Darüber hinaus überstiegen nach Spielende 15 zum Teil vermummte Zuschauer des Heimteams den Zaun zum Innenraum, um auf den gegenüberliegenden Auswärtsblock zuzulaufen. Spieler von Union Berlin und Ordner hielten sie schließlich auf. Zudem wurde im Zuschauerbereich des Heimteams ein großes Banner mit beleidigender Aufschrift gezeigt.

Darüber hinaus wurden auch im Zuschauerblock von Hertha BSC erhebliche Mengen an pyrotechnischen Gegenständen abgebrannt.

Der 1. FC Union Berlin hat gegen das Urteil innerhalb der eingeräumten Frist keinen Widerspruch eingelegt.