Geldstrafe für Union
Sportgerichtsurteil:
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesliga-Aufsteiger 1. FC Union Berlin im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 56.800 Euro belegt. Bis zu 19.000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31.12.2019 nachzuweisen wäre.
Vor dem Beginn der zweiten Halbzeit des Bundesliga-Relegationsspiels gegen den VfB Stuttgart am 27.05.2019 zündeten Berliner Zuschauer mindestens 15 Bengalische Feuer und fünf Blinker. Dadurch verzögerte sich der Anpfiff um etwa vier Minuten. Zudem stürmte unmittelbar nach Spielende eine sehr große Anzahl Berliner Anhänger aus allen Bereichen des Stadions auf das Spielfeld. Im Zuge dessen begaben sich Berliner Zuschauer vor den Stuttgarter Block und warfen beziehungsweise schossen gezielt mindestens vier Bengalische Feuer und eine Feuerwerksrakete in den Zuschauerbereich. Des Weiteren brannten Berliner Anhänger auf dem Spielfeld mindestens 30 pyrotechnische Gegenstände ab.
Gegen das Urteil des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden.