Einkaufen nur mit Negativtest
Zeughäuser weiterhin geöffnet:
Am 12.03.2021 öffneten sich endlich wieder die Türen und im Union-Zeughaus konnte nach Herzenslust eingekauft werden. Voraussetzung war eine vorherige Terminvereinbarung für eines der beiden geöffneten Zeughäuser in der Bahnhofstraße oder im Ring-Center.
Eine Terminbuchung enfällt nun, gemäß der aktuellen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung darf bis auf Weiteres nur einkaufen, wer einen tagesaktuellen negativen Coronatest nachweisen kann. Dabei kann der Nachweis in gedruckter oder elektronischen Form vorgelegt werden.
Vor Ort gelten natürlich die allgemeinen Hygienebestimmungen, der Zutritt wird nur mit einer FFP2-Maske gewährt und es erfolgt eine Anwesenheitsdokumentation gemäß der gesetzlichen Vorgaben.
Kinder unter 6 Jahren sind sowohl von der Testpflicht als auch der FFP2-Maskenpflicht ausgenommen.