DFB spricht Geldstrafe gegen Union aus
DFB-Sportgerichtsurteil:
Nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes den 1. FC Union Berlin mit einer Geldstrafe von 159.000 Euro belegt.
Grund für die Anklage war ein unsportliches Verhalten der Anhänger im Bundesliga-Auswärtsspiel gegen Hertha BSC am 09.04.2022, bei dem mehrfach pyrotechnische Gegenstände im Gästeblock abgebrannt wurden.
Einen Teil der Strafe kann Union für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.