Betretungsverbot für Leuven bleibt bestehen
Klage abgewiesen:
Der 1. FC Union Berlin hatte am gestrigen Mittwoch gemeinsam mit drei Anhängern beim belgischen Staatsrat, dem obersten Verwaltungsgericht des Landes, eine Klage im Eilverfahren eingereicht. Diese wurde am heutigen Abend abgewiesen.
Ziel des Antrages war die Außerkraftsetzung eines Dekrets des Bürgermeisters von Leuven, mit dem dieser ein Betretungsverbot für Union-Fans ohne gültige Stadionkarte für Leuven und die angrenzenden Gemeinden erlassen hatte. Begründet wurde die Klage des Vereins insbesondere mit der Unverhältnismäßigkeit der Maßnahme und der fehlenden Zuständigkeit des Bürgermeisters von Leuven.
Entgegen der Auffassung des belgischen Generalanwalts sah das Gericht eine Gefahr für die öffentliche Ordnung als gegeben an. Die Stadt habe daher zulässigerweise darauf reagiert, zudem sei die Anordnung aus Sicht des Gerichts verhältnismäßig.