Aha. Der frühe Vogel ...

Anpassung der Beitragsordnung zur Vereinsmitgliedschaft

Ab 01.07.2018:

Fr, 08. Juni 2018
Anpassung der Beitragsordnung zur Vereinsmitgliedschaft

Die Mitgliederversammlung des 1. FC Union Berlin hat im November 2017 mehrheitlich eine Anpassung der Beitragsordnung für Vereinsmitglieder beschlossen, um für kleine und große Unioner eine finanzielle Entlastung zu schaffen.

Die neue Beitragsordnung, die am 01.07.2018 in Kraft tritt, beinhaltet die Reduzierung des monatlichen Beitrags für Kinder und Jugendliche sowie die Möglichkeit zum Abschluss einer Familienmitgliedschaft.

Anpassung des Mitgliedsbeitrags für Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zahlen pro Monat nur noch 3,50 Euro anstelle von 5 Euro für ihre Vereinsmitgliedschaft. Die Umstellung auf den reduzierten Monatsbeitrag erfolgt automatisch zum Saisonstart am 01.07.2018.

Einführung einer Familienmitgliedschaft:
Der Abschluss oder die Umschreibung bestehender Vereinsmitgliedschaften auf eine Familienmitgliedschaft bietet den Vorteil, dass Eltern für ihre Kinder bis zum Alter von 12 Jahren lediglich einen monatlichen Beitrag von 1 Euro zahlen.

Eine bestehende Mitgliedschaft von Erwachsenen und/oder Kindern kann im Union-Zeughaus jederzeit in eine Familienmitgliedschaft umgewandelt werden. Der entsprechende Antrag zur Umwandlung ist sowohl hier als auch vor Ort in jedem der drei Union-Zeughäuser zu finden.

Zu beachten ist: Als Eltern gelten z. B. Vater, Mutter, Pflegeeltern, Adoptiveltern oder bei gleichem Wohnsitz auch Lebensgefährten der Mutter oder des Vaters. Eine Familienmitgliedschaft ist nicht möglich für Oma und Opa oder Tante und Onkel etc.

Alle wichtigen Informationen und Hinweise zum Abschluss einer Familienmitgliedschaft sind hier zu finden.

Die neue Beitragsordnung mit Gültigkeit ab 01.07.2018 kann hier eingesehen werden.

Bei Rückfragen steht das Union-Zeughaus-Team telefonisch unter 030 65 66 88 100 oder per Mail via mitglieder@fc-union-berlin.de gerne zur Verfügung.