84.000 Euro Geldstrafe für Union
DFB-Sportgerichtsurteil:
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Union Berlin im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 84.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 28.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31.12.2024 nachzuweisen wäre.
Während des Bundesligaspiels beim VfB Stuttgart am 08.03.2024 zündeten Berliner Zuschauer etwa 51 pyrotechnische Gegenstände. Zudem brannten Union-Anhänger während des Bundesligaspiels gegen den SC Freiburg am 18.05.2024 mindestens 30 Bengalische Feuer ab und warfen mindestens drei Bierbecher in Richtung des Spielfeldes.
Der Verein hat den beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.