Aha. Der frühe Vogel ...

6.000 Euro Geldstrafe für Union

DFB-Sportgerichtsurteil:

Mo, 16. Oktober 2023
6.000 Euro Geldstrafe für Union

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Union Berlin im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro belegt.

Davon kann der Verein bis zu 2.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31.03.2024 nachzuweisen wäre.

In der 67. und 70. Minute des Bundesligaspiels gegen RB Leipzig am 03.09.2023 warfen Berliner Zuschauer jeweils mindestens drei Becher auf das Spielfeld.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.