5.000 Euro Geldstrafe für Union
DFB-Sportgerichtsurteil:
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist 1. FC Union Berlin im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5.000 Euro belegt.
Vor Beginn der zweiten Halbzeit des DFB-Pokalspiels bei Astoria Walldorf am 13.08.2023 brannten Berliner Zuschauer vier pyrotechnische Gegenstände ab und warfen zudem Luftballons und Papierstreifen auf das Spielfeld. Der Wiederanpfiff verzögerte sich deshalb um zwei Minuten.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.