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5.000 Euro Geldstrafe für Union

DFB-Sportgerichtsurteil:

Di, 07. Juni 2022
5.000 Euro Geldstrafe für Union

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den 1. FC Union Berlin im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5.000 Euro belegt.

Vor Anpfiff des Bundesligaspiels beim SC Freiburg am 07.05.2022 brannten Berliner Zuschauer mindestens fünf pyrotechnische Gegenstände mit Rauchentwicklung ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.