44.000 Euro Geldstrafe für Union
DFB-Sportgerichtsurteil:
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Union Berlin im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 44.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 14.500 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31.12.2024 nachzuweisen wäre.
Vor Anpfiff der Bundesligapartie gegen den FC Bayern München am 20. April 2024 brannten Zuschauer im Heimbereich mindestens 44 Bengalische Feuer ab.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.