3.000 Euro Geldstrafe für Union
DFB-Sportgerichtsurteil:
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Union Berlin im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31.12.2024 nachzuweisen wäre.
Bei der Bundesligapartie gegen den FC Augsburg am 12. April 2024 wurde in der 72. Spielminute im Berliner Fanblock ein pyrotechnischer Gegenstand (Bengalische Fackel) entzündet. Im weiteren Verlauf wurden in der 86. Spielminute zwei pyrotechnische Gegenstände (Bengalische Fackeln) entzündet.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.