3.000 Euro Geldstrafe für Union
Sportgerichtsurteil:
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten 1. FC Union Berlin im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro belegt.
In der 49. Spielminute des Zweitligaspiels beim SV Sandhausen am 02.09.2018 wurden im Berliner Zuschauerblock mindestens fünf Rauchtöpfe gezündet.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.