101.000 Euro Geldstrafe für Union
DFB-Sportgerichtsurteil:
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Union Berlin im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 101.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 33.600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31.07.2024 nachzuweisen wäre.
Während des Bundesligaspiels beim 1. FC Heidenheim am 30.09.2023 zündeten Berliner Zuschauer 60 Bengalische Feuer und vier Rauchtöpfe. Darüber hinaus brannten Berliner Anhänger am 31.10.2023 im Laufe des DFB-Pokalspiels beim VfB Stuttgart 37 pyrotechnische Gegenstände ab.