Urteil des DFB-Kontrollausschusses
Der DFB reagierte damit auf die Vorkommnisse während des Regionalligaspiels gegen den FC Rot-Weiß Erfurt. Der Schiedsrichter hatte die Begegnung am 22. März beim Stand von 1:0 für den 1. FC Union Berlin für 15 Minuten unterbrochen, da Erfurter Anhänger den Spielablauf beeinträchtigten.
Darüber hinaus berücksichtigte der Kontrollausschuss in seinem Urteil die Vorfälle während des Meisterschaftsspiels beim SV Babelsberg 03 am 16. März 2008. Hier wurden von Berliner Anhängern eine Rauchbombe gezündet und zwei Feuerwerkskörper auf das Spielfeld geworfen.
Strafverschärfend wertete der DFB, dass der Verein in der laufenden Spielzeit bereits mehrfach, zuletzt beim Auswärtsspiel bei Dynamo Dresden im Oktober 2007, sportgerichtlich in Erscheinung getreten ist.
Der Verband hielt dem 1. FC Union dabei aber auch zugute, dass die Union-Anhänger besonnen auf die Vorfälle im Block der Erfurter Fans reagiert hatten und dass es zu keinen Störungen durch die Heim-Fans kam.
Der 1. FC Union Berlin hat diese Strafe akzeptiert.
Sofern die Täter zweifelsfrei ermittelt werden, wird der Verein Regressansprüche geltend machen.
Nachdrücklich weist der 1. FC Union Berlin in diesem Zusammenhang alle Besucher des Stadions an der Alten Försterei auf die Inhalte der Stadionordnung hin.
Darüber hinaus berücksichtigte der Kontrollausschuss in seinem Urteil die Vorfälle während des Meisterschaftsspiels beim SV Babelsberg 03 am 16. März 2008. Hier wurden von Berliner Anhängern eine Rauchbombe gezündet und zwei Feuerwerkskörper auf das Spielfeld geworfen.
Strafverschärfend wertete der DFB, dass der Verein in der laufenden Spielzeit bereits mehrfach, zuletzt beim Auswärtsspiel bei Dynamo Dresden im Oktober 2007, sportgerichtlich in Erscheinung getreten ist.
Der Verband hielt dem 1. FC Union dabei aber auch zugute, dass die Union-Anhänger besonnen auf die Vorfälle im Block der Erfurter Fans reagiert hatten und dass es zu keinen Störungen durch die Heim-Fans kam.
Der 1. FC Union Berlin hat diese Strafe akzeptiert.
Sofern die Täter zweifelsfrei ermittelt werden, wird der Verein Regressansprüche geltend machen.
Nachdrücklich weist der 1. FC Union Berlin in diesem Zusammenhang alle Besucher des Stadions an der Alten Försterei auf die Inhalte der Stadionordnung hin.