Union bietet 15 Prozent Nachzahlung an
Frank Rybak der Lösungsvorschlag zum Thema "Gehaltsverzicht" unterbreitet, den der Vertreter der Spieler-Gewerkschaft gemeinsam mit dem Präsidium des Fußball-Zweitligisten ausgearbeitet hatte. Demnach müssten die kickenden Angestellten des Vereins mit einem Bruttoeinkommen oberhalb von 4220 Euro nur noch auf 5 Prozent ihres Grundgehalts verzichten. Zwar werden zur Konsolidierung des Etats 2002/2003 bis Juni 2003 wie angekündigt 20 Prozent einbehalten, doch 15 Prozent fließen an die Spieler zurück. 5 Prozent ihres Gehaltes werden im August 2003 nachgezahlt, weitere 10 Prozent sind nach Auszahlung der Insolvenz-Quote von Kirch-Media an den 1. FC Union fällig. Die avisierten Nachzahlungen werden selbstverständlich schriftlich zugesichert. Darüber hinaus bleibt es bei der ursprünglichen Variante, dass die Hälfte der bisherigen Prämien gestrichen werden. Die andere Hälfte wird eingefroren und kommt im Falle des Klassenerhalts im Juli 2003 zur Auszahlung.
VDV-Justitiar Dr. Frank Rybak und der ebenfalls anwesende VDV-Geschäftsführer Jörg Albracht bezeichneten den gemeinsam gefundenen Kompromiss als großen Erfolg und bedankte sich nach Einsicht des Finanzplans beim Präsidium des 1. FC Union Berlin für die kooperative Zusammenarbeit.
Die Spieler müssen nun individuell entscheiden, ob sie diesem Kompromiss zustimmen.
VDV-Justitiar Dr. Frank Rybak und der ebenfalls anwesende VDV-Geschäftsführer Jörg Albracht bezeichneten den gemeinsam gefundenen Kompromiss als großen Erfolg und bedankte sich nach Einsicht des Finanzplans beim Präsidium des 1. FC Union Berlin für die kooperative Zusammenarbeit.
Die Spieler müssen nun individuell entscheiden, ob sie diesem Kompromiss zustimmen.