Tach gesagt!

Geldstrafe für den 1. FC Union

Fr, 02. Mai 2003
"Mangelnder Schutz des Schiedsrichter-Assistenten in Tateinheit mit nicht ausreichendem Ordnungsdienst" heißt es in der Begründung, das Urteil ist rechtskräftig. Das Schiedsrichter-Gespann hatte nach der Partie gegen Mainz einen Sonderbericht angefertigt, weil ein Assistent beworfen wurde.