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1. FC Union Berlin unterliegt erstinstanzlich vor dem Arbeitsgericht

Mi, 03. Juni 2009
Dem Urteil folgend wird Patschinski zunächst bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung der Instanzgerichte weiterbeschäftigt. Der Spieler Patschinski wird nach Beendigung des derzeitigen Jahresurlaubs und mit Beginn der Saison 2009/2010 auf Basis seines Arbeitsvertrages dem Kader der 2. Männermannschaft angehören. Parallel dazu wird der Verein gegen das Urteil Berufung einlegen.



"Unabhängig vom heutigen Urteil bleibt der Verein bei seiner rechtlichen und insbesondere inhaltlichen Auffassung, dass eine weitere Beschäftigung von Nico Patschinski für uns als Verein unzumutbar ist. Bei unseren Entscheidungen geht es immer um das Wohl und die Werte des 1. FC Union Berlin. Diese sehen wir durch den Spieler weiterhin als schwer beschädigt an und würden auch in Zukunft wieder so handeln. Wer zu seiner Verteidigung behauptet: (Zitat Patschinski) "Es wird bestritten, dass der BFC Dynamo e.V. seit Jahrzehnten der sportliche und teilweise auch der politische Erzfeind des Beklagten ist. Mindestens seit der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten im Jahr 1989 haben die erste Mannschaft des Beklagten und die erste Mannschaft des BFC Dynamo Berlin nie in einer Spielklasse gespielt, so dass seit mindestens 20 Jahren kein unmittelbares sportliches Wettbewerbsverhältnis zwischen dem Beklagten und dem BFC Dynamo Berlin e.V. besteht." bestätigt uns nochmals in unserem Handeln", äußerte sich Präsident Dirk Zingler zu der heutigen Arbeitsgerichtsverhandlung.



"Leider mussten wir heute feststellen, dass das Gericht an einer inhaltlichen Überprüfung der Kündigung kein Interesse hatte, sondern ausschließlich formale Gründe für die Aufhebung der Kündigung suchte. Für uns geht es insbesondere in diesem Fall nicht um wirtschaftliche Vorteile, sondern vielmehr darum, arbeitsvertraglich vereinbarte Rechte und Pflichten durchzusetzen", betonte Oskar Kosche, der als Vertreter des Vereins der Verhandlung beiwohnte.